AGB & Hausordnung

Stand: 24.05.2023 

AGB

Die elektronische Berechtigungskarte ist notwendig, um am Wertstoffzentrum Abfälle, Altstoffe und Grünschnitt abgeben zu können. Nur mit dieser elektronischen Berechtigungskarte ist eine Benützung des Wertstoffzentrums erlaubt und möglich. Die Karte ist bei jedem Wertstoffzentrum-Besuch mitzunehmen und zur Öffnung der Schrankenanlage zu verwenden.

Zur Beantragung berechtigt sind Liegenschaftseigentümer und Mieter in einem Wohnhaus bzw. Wohnhausanlage, welche die Abfallwirtschaftsgebühr an den G.V.U. Bezirk Gänserndorf entrichten.

Mit der Beantragung der elektronischen Berechtigungskarte wird ein Vertragsverhältnis mit dem G.V.U. Bezirk Gänserndorf abgeschlossen und der Antragsteller erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der elektronischen Berechtigungskarte an.

Durch jede Nutzung der elektronischen Berechtigungskarte erklärt sich der Inhaber erneut mit den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Der Inhaber der elektronischen Berechtigungskarte hat Änderungen seiner Daten unverzüglich dem G.V.U. Bezirk Gänserndorf bekannt zu geben. Bei Verlust der elektronischen Berechtigungskarte ist der G.V.U. Bezirk Gänserndorf unverzüglich zu informieren.

Pro Liegenschaft respektive Wohnung ist die erste elektronische Berechtigungskarte kostenlos, für jede weitere wird eine jährliche Kartengebühr von 20 € verrechnet. Für den Ersatz einer verlorengegangenen elektronischen Berechtigungskarte wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 20 € verrechnet.

Die Verrechnung der elektronischen Berechtigungskarte erfolgt halbjährlich gemeinsam mit der Vorschreibung der Müllgebühren. Bei Rückgabe einer Zweitkarte ist eine – auch teilweise – Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen.

Jegliche Haftung des G.V.U. Bezirk Gänserndorf für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der elektronischen Berechtigungskarte entstehen, ist ausgeschlossen.

Der G.V.U. Bezirk Gänserndorf ist berechtigt, das Wertstoffzentrum temporär, insbesondere aus technischen und organisatorischen Gründen, wegen Gefahr im Verzug (etwa bei plötzlichem Wintereinbruch, Starkwindereignissen, Pandemie etc.) oder wegen höherer Gewalt zu sperren. Ansprüche jeglicher Art gegen den G.V.U. Bezirk Gänserndorf aufgrund solcher Sperren sind ausgeschlossen.

Das Wertstoffzentrum wird videoüberwacht und jegliche Bewegung auf dem Areal wird aufgezeichnet und max. für 72 Stunden gespeichert. Das Bildmaterial kann vom Betreiber bei Bedarf zu Beweiszwecken und für rechtliche Schritte verwendet werden.

 

Hausordnung

  • Das Befahren, das Betreten und die Nutzung des Wertstoffzentrums erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.
  • Den Anweisungen des Übernahmepersonals ist Folge zu leisten.
  • Bei Widerhandlung wird Hausrecht sowie Besitzstörung nach ABGB geltend gemacht. Die Kosten unsachgemäßer Abfalltrennung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Das Verweilen im Wertstoffzentrum ist nur zum ausschließlichen Zweck und nur für die Dauer der Abfallentsorgung gestattet.
  • Das Anliefern von Abfällen, Altstoffen und Grünschnitt außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt.
  • Die Einfahrt mit Kraftfahrzeugen über 3,5 t und mit solchen Kraftfahrzeugen, die über Sonderaufbauten verfügen, ist verboten.
  • Mitfahrende Tiere (Hunde, Katzen, etc.) dürfen das Fahrzeug nicht verlassen.
  • Am Gelände des Wertstoffzentrums gilt die StVO und es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Die unbefugte Ablagerung von Abfällen, Altstoffen und Grünschnitt im oder um das Wertstoffzentrum ist untersagt.
  • Die Abgabe von Abfällen, Altstoffen und Grünschnitt ist nur in Haushaltsmengen gestattet.
  • Für gewisse Abfälle werden Entsorgungsbeiträge gesondert vorgeschrieben.
  • Sämtliche angelieferte Abfälle, Altstoffe und Grünschnitt gehen in das Eigentum des G.V.U. Bezirk Gänserndorf über. Unerlaubter Abtransport von Abfällen, Altstoffen oder Grünschnitt ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht.
  • Auf dem gesamten Areal herrscht Rauchverbot.
  • Das Areal wird videoüberwacht.

Öffnungszeiten

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Montag-Samstag von 6:00 – 20:00 Uhr
Sonn- und feiertags geschlossen

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Übernahme von Problemstoffen und kostenpflichtigen Abfällen

Freitag von 15:00 – 18:00 Uhr (außer feiertags)
Erster Samstag im Monat von 8:00 – 12:00 Uhr (außer feiertags)

Kontakt

Gemeindeverband für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk Gänserndorf

Harrasser Straße 17
2223 Hohenruppersdorf

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+43 (0)2574 / 8954

office@gvu-gf.at